Marktordnung



Alles muss seine Ordnung haben,
auch auf Flohmärkten sind gewisse Regeln einzuhalten. Für ein gutes Gelingen des Flohmarktbetriebes bitte ich Sie folgende Marktordnung zu beachten bzw. einzuhalten.
Der Veranstalter Günther Tomanek

1. Das Betreten des Geländes ist für Verkäufer, Benutzer des Parkplatzes sowie Besucher nur unter Anerkennung der Flohmarktordnung gestattet. Mit Betreten wird die Flohmarktordnung anerkannt.
Den Anweisungen des Veranstalters oder seiner Vertreter ist unverzüglich nachzukommen.
2. Märkte sind private VeranstaltungenDer Veranstalter und seine Vertreter haben das Hausrecht. Verstöße gegen die Flohmarktordnung oder Störung des Marktfriedens können ein Arealsverbot ohne Gebührenerstattung zur Folge haben. Dieses auszusprechen sind auch die Vertreter des Veranstalters berechtigt. Der Veranstalter behält sich vor, ein Arealsverbot nötigenfalls auch zwangsweise durchzusetzen. Personen, die einem ausgesprochenen Arealsverbot zuwiderhandeln, werden vom Veranstalter mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt.
3. Der Veranstalter übernimmt für Unfälle oder Schäden jeglicher Art im Veranstaltungsbereich keinerlei Haftung. Für Schäden haftet immer der Verursacher. Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigung oder abhanden gekommene Gegenstände.
4. Jeder Verkäufer verpflichtet sich, seinen Standplatz so zu verlassen, wie er ihn vorgefunden hat, d.h. ohne herumliegende Gerümpel, Müll oder sonstige Verunreinigungen zu hinterlassen. Anfallender Müll ist wieder mitzunehmen und eigenständig zu entsorgen. Am MetroParkplatz keinen Müll in die Container an der Rückseite des Gebäudes werfebn.
5. Gewerbliche Anbieter sind für das Einhalten der gewerberechtlichen Vorschriften eigenverantwortlich.
Der Stand eines gewerblichen Anbieters ist durch Anbringung eines Firmenschildes als gewerblicher Stand zu kennzeichnen. Gewerbliche Anbieter haben auf Verlangen für jeden Verkauf eine Quittung mit Namen und Anschrift des Unternehmens im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auszustellen.
6. Marktzeiten : Aufstellmöglichkeit ab 5 Uhr früh - Anmeldung beim Imbiss Stand - ein Ausstellerplatz sind 2 (Metro) Parkplätze. Aus organisatorischen Gründen darf nur ein Aussteller verkaufen und der Platz darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
7. Verbotene Waren : Lebensmittel, Waffen jeder Art einschließlich Zubehör, Dekorations- und Sammlerwaffen, Gewalt verherrlichenden, rassistischen, pornografischen Gegenständen, Filmen u. Literatur, Gegenständen, deren Verkauf gegen das Urheber- oder Wettbewerbsrecht verstößt, Objekten jeglicher Art, auf denen Naziembleme erkennbar sind, oder die solche darstellen, Blumen und Pflanzen jeglicher Art
8. Betteln und Hausieren ist am gesamten Flohmarktgelände verboten. Fremdwerbung jeglicher Art ist am gesamten jeweiligen Marktgelände verboten.

Standgebühr

09. Standgebühren : Jeder Aussteller hat 1 Standplatz, das sind 2 Parkplätze, zur Verfügung. Gebühr für den Tagesstandplatz beträgt 13 Euro, Gebühr für den Standplatz Abendflohmarkt beträgt 10 Euro.
Höhere Gewalt : Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Sturm, Hagel, Überschwemmung etc.) oder zur Sicherheit der Teilnehmer erfolgt keine Erstattung der Standgebühren
Die Nicht-Fixaussteller müssen den zugewiesenen Standplatz um Mitternacht räumen und auf einen anderen zugewiesenen Platz übersiedeln.

10. Marktordnung für den Abendflohmarkt : am Abend ist nur die Beleuchtung unter dem Dach eingeschaltet, die zugewiesenen Plätze unter Dach sind bis spätestens 0 Uhr 30 zu räumen, da diese Plätze für die Stammaussteller am Sonntag vorbehalten sind. Sollte ein Aussteller an beiden Tagen ausstellen, so muss er entweder im Freien einen Platz danach beziehen oder ab 5 Uhr früh wieder kommen. 2 Parkplätze kosten für den Abendflohmarkt € 10,- und am Sonntag wie üblich € 13,-. Die Einweisungen erfolgen durch meine Ordner, den Anordnungen dieser Ordner ist Folge zu leisten. Aufstellmöglichkeiten für den Abendflohmarkt grundsätzlich ab 18 Uhr 30, da der Metromarkt bis 18 Uhr geöffnet hat. Bei Unklarheiten bitte sich beim Veranstalter beim Imbissstand melden
Viele Auflagen und Bestimmungen, aber wir sind überzeugt vom Motto - es ist trotzdem ein großer Spaß - das Handeln, Tandeln und Verkaufen !
Der Veranstalter Günther TOMANEK